Gesprächsaufzeichnung
Bei nahezu allen unseren Lösungen ist die Gesprächsaufzeichnung standardmäßig enthalten. Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator legt ganz einfach fest, ob aufgezeichnet werden darf. So lässt sich einstellen, dass jedes Gespräch – oder jedes x-te Gespräch – einer bestimmten Person, Funktion oder Abteilung aufgezeichnet wird. Diese Gespräche können anschließend zum Beispiel an ein E-Mail-System weitergeleitet werden.
Anwenderinnen und Anwender können die Aufzeichnung von Telefongesprächen selbst starten, direkt am Telefon oder im Softphone. Die Aufnahme wird nach Gesprächsende in der persönlichen Visual Voice Mailbox der Mitarbeitenden gespeichert. Aus der Visual Voice Mailbox lässt sie sich anschließend mühelos wieder anhören.

Reicht das für Ihre Anforderungen nicht aus, können wir zusätzlich einen zentralen Call-Logger einsetzen, der sämtliche Gespräche direkt auf den Amtsleitungen aufzeichnet.
Warum ist die Gesprächsaufzeichnung so wichtig?
- Gespräche über die Notfallnummer einer Hausarztpraxis oder eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes;
- Telefonische Absprachen, Beratungen oder Zusagen;
- Drohungen oder aggressive Äußerungen;
- Beweisführung im Fall von Zwischenfällen;
- Schulungs- und Qualitätszwecke für den internen Gebrauch, um Service und Kundenzufriedenheit zu steigern.
Für welche Einrichtungen ist die Gesprächsaufzeichnung besonders interessant?
- Unternehmen (vom Mittelstand bis zum Konzern)
- Finanzinstitute (Banken, Versicherer)
- Behörden (Rathaus, Polizei, Feuerwehr, Ministerien)
- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Hausarztpraxen und Bereitschaftsdienste)
- Callcenter / Contact Center (intern, behördlich, privat)
Zusätzliche Informationen
Service und Kundenzufriedenheit steigern Sie ganz einfach mit Gesprächsaufzeichnung.
Die Gespräche Ihrer Mitarbeitenden mit Ihren Kunden können Sie für interne Schulungen und die Qualitätssicherung nutzen.